Gut, das jede Gesellschaft eine Sondereinstufung in die SF 2 mit 85 % Beitragssatz anbietet hat sich mittlerweile herumgesprochen und ist eher ein alter Hut. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, damit diese Sondereinstufung gewährt werden.
Das können zum Beispiel sein:
- Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft versichert sein, die die Sondereinstufung für das Zweitfahrzeug gewährt.
- Fahrer müssen ein Mindestalter haben
- Es dürfen nur bestimmte Personen fahren
Eine sehr günstige Zweitwagenregelung bietet zur Zeit die Janitos. Sie gewährt die gleiche SF-Klasse für den Zweitwagen, in der das Erstfahrzeug zurzeit eingestuft ist. Das gilt bis maximal SF 10.
Bedingung:
- Erstfahrzeug ist oder wird zur nächsten Hauptfälligkeit ebenfalls bei der Janitos versichert
- Fahrer des Zweitwagens sind ausschließlich Familienangehörige mit gleichem Wohnsitz
- alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre
Auch die VHV bietet eine sehr interessante Zweitwagenregelung für junge Fahrer. Die VHV gewährt eine SF 2 auch für junge Fahrer ab 18 Jahren und das Erstfahrzeug mussnicht bei der VHV versichert sein
Bedingung:
- Erstfahrzeug ist mindestens in der SF 2 eingestuft
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