Thursday, October 17, 2013

Risikolebensversicherung – 10 klassische Fehler vermeiden


Die Risikolebensversicherung ist eine Risikoversicherung, bei der es im Todesfall des Versicherten zur Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten kommt. Weitere grundsätzlicher Informationen zur Risikoversicherung gibt es hier: risikolebensversicherungen-test.de/risikoversicherung
Es gibt zehn klassische Fehler, die man beim Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht machen sollte:
 
   1. sich eine Risikolebensversicherung aufschwatzen lassen
Eine Risikolebensversicherung ist nur dann wichtig, wenn man finanziell abhängige Angehörige hat, also z. B. wenn man mit seinem Partner einen Kredit aufgenommen hat, den dieser  alleine nicht abbezahlen kann.  Auch wer Kinder hat, gehört auf jeden Fall zur Zielgruppe.  Singles ohne Schulden braucht i.d.R. keine Risikolebensversicherung.
 
   2.  eine zu teure Risikolebensversicherung abschließen
Wer noch relativ jung ist und keine Vorerkrankungen hat, kann sich schon ab unter 50 Euro im Jahr versichern (bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren wird es teurer).  Laut Stiftung Warentest unterscheiden sich die Preise gerade bei  den Risikolebensversicherungen stark. Die Leistung ist grundsätzlich die Gleiche: Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall. Via des obigen Linkes kann man seinen individuellen Tarif kostenfrei berechnen.
3. die Versicherungssumme zu niedrig ansetzen
Generell wird empfohlen, das 3-5 fache Jahresgehalt als Deckungssumme anzusetzen.  Dies ist nicht immer die richtige Lösung, es kommt auf die individuelle Situation an. Als niedrigsten Wert sollte die Höhe der Schulden angesetzt werden. Man kann auch eine „Restschuldversicherung“ abschließen, dies ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme.
   4. die Versicherungslaufzeit falsch wählen
Wer Kinder hat, weiß, dass dies ein teures Unterfangen ist. Viele sind noch sehr lange finanziell von den Eltern abhängig, z. B. Im Rahmen eines Studiums. Die Laufzeit der Risikolebensversicherung sollte lang genug gewählt sein, um diesen Zeitraum mit abzudecken.
   5. eine zu unflexible Risikolebensversicherung abschließen
Das Leben ist immer für die ein oder andere Überraschung gut. Wichtig ist, seine Risikolebensversicherung so flexibel zu gestalten, dass die Begünstigten oder die Deckungssumme an neue Situationen (Scheidung/weiteres Kind etc.) angepasst werden kann („Nachversicherungsgarantie“).
6. zu spät eine Risikolebensversicherung abschließen
Wer mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung zu lange wartet, der könnte Nachteile haben, da mit dem Alter die Beiträge steigen. Auch ist die Wahrscheinlichkeit, zu erkranken höher. Wer unter chronischen Krankheiten leidet, hat i.d.R. höhere Beiträge zu leisten.  Besser als sich nicht zu versichern wäre es z. B. Für junge Familien, denen noch nicht so viel Geld zur Verfügung steht, zunächst mit einer niedrigeren Deckungssumme zu starten, um Kosten zu sparen (wichtig hier: die Nachversicherungsgarantie).
  7. die Gesundheitsfragen falsch beantworten
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Früher gab es noch Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Neben generellen Fragen wie Größe und Gewicht, wird auch das Rauchverhalten abgefragt (Raucher zahlen wesentlich mehr). Zwischen Männern und Frauen wird kein Unterschied mehr gemacht (Unisex-Tarife). Krankenhausaufenthalte, psychische und physische Erkrankungen etc. werden abgefragt. Wer hier nicht die Wahrheit sagt, gefährdet den Versicherungsschutz. Angehörige können im Ernstfall viel Geld verlieren. Hier gibt es weitereInformationen zu den Gesundheitsfragen.
   8. nur den Hauptverdiener versichern
Wenn beispielsweise ein Vater eine Risikolebensversicherung abschließt und seine auf die Kinder aufpassende, kein Geld verdienende  Frau als Begünstigte einträgt, ist dies generell eine sinnvolle Angelegenheit. Jedoch sollte bedacht werden, dass im Todesfall der Frau, der Mann zu Hause bei den Kindern bleiben müsste oder eine oft Kosten verursachende Kinderbetreuung nötig wäre. Hier empfiehlt sich die „verbundene Risikolebensversicherung“.
   9. die Steuerlichen Aspekte außer Acht lassen
Unverheiratete Paare können anstelle der verbundenen Risikolebensversicherung auch zwei einzelne Policen abschließen und jeweils den Tod des anderen versichern. Käme es zum Ernstfall und der Auszahlung der Versicherungssumme, so müsste durch diese Variante keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Die Freibeträge bei Unverheirateten ist nicht sehr hoch.
Die Beiträge können eingeschränkt von der Steuer abgesetzt werden (unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.
   10. sich nicht unabhängig beraten lassen
Die wenigsten Versicherungsvertreter sind altruistisch unterwegs. Natürlich möchten sie Geld verdienen. Man sollte auf einen Makler achten, dem die langfristige Zufriedenheit seiner Klienten am Herzen liegt. Nur dann wird man ihn weiter empfehlen und sich weiter beraten lassen – eine win-win Situation. Auf jeden Fall sollte man auch selbst die Preise vergleichen und auf die Unabhängigkeit des Maklers achten.

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