| Zweitwagen Regelung KFZ PKW Zweitfahrzeug |
Nutzen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse SFR von Ihrem 1. Fahrzeug auch für Ihr Zweitfahrzeug — und sparen Sie dadurch viel Geld.
Sie können mit Ihrem Zweitfahrzeug in die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SFR) kommen wie mit Ihrem Ersten. Sogar wenn Sie vorteilhafte 30% haben. Egal, ob Sie das Zweitfahrzeug neu anmelden oder ein schon angemeldetes Fahrzeug neu versichern möchten. Wie das geht? Wir machen es Ihnen ganz einfach.
Hier sind die Voraussetzungen zur Zweitwagen Regelung KFZ PKW Zweitfahrzeug
Sie können Ihr Zweitfahrzeug so vorteilhaft wie Ihren Ersten versichern, wenn:
1.) Sie innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren sind
2.) alle Nutzer des Fahrzeugs mindestens 24 Jahre alt sind
3.) Sie als Versicherter, Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner als
Fahrzeughalter gelten.
Empfehlung : Hier erhalten Sie sofort nach der Berechnung Ihrer Autoversicherungsprämie Ihre eVB - Nummer und alle Unterlagen direkt zum ausdrucken
Für das Saisonkennzeichen können Sie hier ebenfalls einen Versicherungsvergleich erstellen.
Jedes Angebot,Empfehlung oder Vertragsabschluß erhält diesen Gutschein
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